Die wichtigsten Sicherheitsregeln für Drohnen

Drohnen machen Spaß. Damit aus Spaß aber kein bitterer Ernst wird, gilt es fünf goldene Regeln zu beachten. Alle Infos gibt es hier.

Fünf goldene Regeln für den Drohnenflug

Drohnen sind in – und werden immer besser. Neue Modelle sind ausdauernder, schneller und beweglicher als noch vor kurzer Zeit – einige sind sogar mehr oder weniger autonom unterwegs. Ein entsprechendes Modell beschreibt reichelt hier. Und obwohl gleichzeitig die Steuerung immer leichter wird, gilt es einiges zu beachten. Damit aus Drohnenspaß kein bitterer Ernst wird, sollten Sie diese Regeln befolgen.

  1. Genehmigungen: Als Hobby und zu Freizeit- oder Sportzwecken gelten Drohnen als Flugmodelle und benötigen keine Genehmigung. Ist die Drohne dagegen schwerer als fünf Kilogramm, oder kommt für gewerblichen Zwecke oder die Forschung zum Einsatz, ist eine Aufstiegserlaubnis Pflicht. Dazu reicht in der Regel ein Anruf beim hiesigen Luftfahrtamt.
  2. Versicherung: In Deutschland ist eine Luftfahrthaftpflichtversicherung Pflicht. Zumindest dann, wenn die Drohne außerhalb der eigenen vier Wände beziehungsweise des eigenen Grundstücks zum Einsatz kommt. Denn verursacht die Drohne einen Sach- oder Personenschaden, kann es ansonsten teuer werden. Die jährlichen Kosten bewegen sich zwischen 40 und 170 Euro.
  3. Kontrolle: Der Drohnenpilot muss immer Sichtkontakt zur Drohne wahren. Nicht erlaubt sind Hilfsmittel wie Fernglas oder Monitor. Die Drohne darf also nur so hoch (max. 100 Meter) und weit geflogen werden, dass eine sichere Steuerung gewährleistet ist. Der Grund: Die Drohne muss tieffliegenden Objekten wie Hubschraubern jederzeit ausweichen können. Ebenfalls wichtig: Nie zu nah an Menschen vorbeifliegen, immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten.
  4. Tabuzonen: Der Pilot darf nicht in Sperrzonen wie Kraftwerken oder militärischen Bereichen starten, landen oder fliegen – oder näher als 1,5 Kilometer an den Flughafenzaun. Bei Starts von Privatgrundstücken ist das Einverständnis des Eigentümers erforderlich. Auf öffentlichen Grundstücken wie Parks oder Wegen ist gegebenenfalls das Ordnungsamt zuständig. Fremde Grundstücke dürfen nur dann überflogen werden, wenn eine Gefährdung oder Belästigung Dritter ausgeschlossen ist.
  5. Fotos: Drohnenpiloten müssen das Persönlichkeitsrecht und damit das Recht am eigenen Bild fotografierter Mitmenschen respektieren. Sind Personen eindeutig zu erkennen, dürfen Aufnahmen ohne ihr Einverständnis nicht veröffentlicht werden. Bilder von Landschaften und Grundstücken außerhalb von Wohngebieten dürfen dagegen ohne Erlaubnis aufgenommen und veröffentlicht werden. Wichtig: Wer ohne Erlaubnis in fremde Wohnungen hineinfilmt oder -fotografiert, kann sogar nach § 201a StGB strafrechtlich belangt werden.
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